DSGVO & AGB
Erklärung zur Informationspflicht
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Datenspeicherung
Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift und Kreditkartennummer […] des Käufers.

Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.
Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
SESTEC Vertriebs GmbH Mobil: +43 (0) 650 / 33 28 863 od. office@sestec.eu

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des österreichischen Elektrogroßhandels und nachstehend angeführte Geschäftsbedingungen von SESTEC Vertriebs GmbH

I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zu erbringenden Lieferungen und Leistungen der SESTEC Vertriebs GmbH, Wilhelm Kressgasse 6, 2232 Deutsch Wagram gegenüber dem Kunden. Entgegenstehende oder von den vorgenannten Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von SESTEC Vertriebs GmbH vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht anerkannt.
2. Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, der Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten die Geschäftsbedingungen von SESTEC Vertriebs GmbH auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist.

II. Angebot und Annahme
1. Die Bestellung des Kunden ist bindend.
2. Angebote von SESTEC Vertriebs GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahmebestätigung zustande. Einer Annahmeerklärung steht die Auftragsbestätigung sowie die Leistungserbringung gleich.
3. Die automatisiert erstellte E-Mail-Bestätigung, die der Kunde bei der Online-Bestellung erhält, stellt eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung auf dem Server und keine Auftragsbestätigung dar.
4. Vereinbarungen, die zwischen SESTEC Vertriebs GmbH und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
5. Soweit durch SESTEC Vertriebs GmbH eine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen erfolgt, worauf hingewiesen wird, kommt der Vertrag über die Lieferung oder Leistung direkt zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.

III. Widerrufsrecht des Kunden bei Lieferung im Wege des Fernabsatzes
1. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei Lieferung oder Leistung im Wege des Fernabsatzes ein Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung zu. Die Widerrufsfrist beginnt bei zu erbringenden Dienstleistungen an dem Tag des Vertragsschlusses oder bei der Lieferung von Waren an dem Tage des Eingangs der Ware bzw. bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren an dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform bzw. der Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers.
2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
a. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
b. zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
c. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
d. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
e. die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.
3. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von € 100,-- hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
4. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, soweit die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die Ware durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verschlechtert wird.

IV. Preise und Leistungsumfang
1. Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO (€) brutto inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager Wien. Bei speziellen Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind die Preise netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
2. Die Preise schließen Kosten für Verpackung und Versand nicht ein. Diese Kosten werden gesondert ausgewiesen.
3. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen - auch in elektronischen Medien - enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
4. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
5. Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von SESTEC Vertriebs GmbH gelieferten Waren sowie Beratungen und Empfehlungen durch Mitarbeiter von SESTEC Vertriebs GmbH erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag. Insbesondere wird der Kunde nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

V. Lieferung
1. Angegebene Fristen und Termine für Lieferungen sind unverbindlich. Fixgeschäfte werden vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung nicht geschlossen.
2. SESTEC Vertriebs GmbH ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden. 3. Fristen sind eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf mit der Leistungserbringung begonnen ist.
4. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungsverpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn SESTEC Vertriebs GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
5. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die SESTEC Vertriebs GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei Zulieferern von SESTEC Vertriebs GmbH oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat SESTEC Vertriebs GmbH auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine nicht zu haften. Solche Verzögerungen berechtigen SESTEC Vertriebs GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6. Bei einer Verzögerung im Sinne von Ziffer 5. von länger als 3 Monaten sind die Vertragsparteien nur berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der andere Vertragspartner hat an der Teillieferung kein Interesse.
7. Verlängert sich eine Frist oder ein Termin nach Ziffer 5. oder wird SESTEC Vertriebs GmbH von der Verpflichtung nach Ziffer 6. frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Hierauf kann sich SESTEC Vertriebs GmbH nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt ist.
8. Bei Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen aus anderen als den in Ziffer 5. genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, SESTEC Vertriebs GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, welche 3 Wochen nicht unterschreiten sollte. Wird durch SESTEC Vertriebs GmbH die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung kein Interesse.
9. Kommt SESTEC Vertriebs GmbH in Verzug, sind Schadensersatzansprüche auf die Höhe des gelieferten Warenwertes beschränkt. Das gilt nicht, wenn SESTEC Vertriebs GmbH den Verzug grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat oder ein Fixgeschäft vereinbart war.
10. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden oder wenn die Lieferung aus sonstigen Umständen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für eine etwaige Lagerhaltung. SESTEC Vertriebs GmbH ist berechtigt, die Ware bei einem Dritten einzulagern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt unberührt.

VI. Gefahrübergang
1. Geht mit der Übernahme einer Ware auf den Kunden über!
2. Soll SESTEC Vertriebs GmbH auf Wunsch des Kunden den Versand einer Ware besorgen, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des Kunden. Soweit eine Versandart nicht vereinbart ist, obliegt die Bestimmung der Versandart dem Ermessen von SESTEC Vertriebs GmbH. Eine Gewähr für die kostengünstigste Ausführung übernimmt SESTEC Vertriebs GmbH nicht. Während des Transports wird die Ware auf Wunsch des Kunden auf seine Rechnung gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- oder Transportrisiken versichert.

VII. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind sofort fällig und für SESTEC Vertriebs GmbH kosten- und spesenfrei zu leisten. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorauskasse oder als Nachnahme-Sendung (Österreich).
2. Zahlungsverzug tritt unbenommen einer vorherigen Mahnung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. Sollte SESTEC Vertriebs GmbH infolge gesonderter Vereinbarung Skonto gewähren, wird dieser nicht gewährt, soweit Auslagen, Kosten und/oder Gemeinschaftsumlagen in Rechnung gestellt sind.
3. Die Aufrechnung gegen Forderungen von SESTEC Vertriebs GmbH ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4. In der Annahme von Zahlungsmitteln (Wechsel, Scheck), zu der SESTEC Vertriebs GmbH nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Gutschriften auf Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag dem Konto von SESTEC Vertriebs GmbH gutgeschrieben worden ist bzw. SESTEC Vertriebs GmbH über den Gegenwert verfügen kann. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Kunden.
5. Ist mit dem Kunden die Stundung oder die Hinnahme von Wechseln vereinbart, so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung und die Laufzeit der Wechsel die gesamte Forderung von SESTEC Vertriebs GmbH fällig, wenn der Kunde mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsmitteln aus vom Kunden zu vertretenen Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern, der Kunde die Forderung von SESTEC Vertriebs GmbH bestreitet oder sonst gefährdet.
6. Bei Zahlungsverzug entfällt ein gewährter Rabatt, so dass der Bruttobetrag zu entrichten ist.
7. Im Falle der Vermögensverschlechterung ist SESTEC Vertriebs GmbH berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Kunde der Vorleistungspflicht wegen Vermögensverschlechterung nicht nach, so kann SESTEC Vertriebs GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8. Zahlungen des Kunden werden stets angerechnet. Bestehen einer neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Zahlung stets zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptschuld angerechnet.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. SESTEC Vertriebs GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Leistung. Im Übrigen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung; bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.
2. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von SESTEC Vertriebs GmbH an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass SESTEC Vertriebs GmbH Miteigentum an der einheitlichen Sache oder an dem vermischten Bestand in dem Umfang erwirbt, als der Wert der von SESTEC Vertriebs GmbH gelieferten Ware im Verhältnis zu den verbundenen oder vermischten Gegenständen steht. Erfolgt eine Verarbeitung mit SESTEC Vertriebs GmbH nicht gehörenden Gegenständen, wird vereinbart, dass SESTEC Vertriebs GmbH an der neuen Sache das Miteigentum entsprechend dem Vorgenannten erwirbt. Die durch Verbindung, Vermischung oder aus der Verarbeitung entstehenden Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
3. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Darüber hinaus ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SESTEC Vertriebs GmbH berechtigt. Der Kunde tritt SESTEC Vertriebs GmbH sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche im Falle der Weiterveräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen SESTEC Vertriebs GmbH nicht gehörenden Waren, veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Miteigentumsanteil von SESTEC Vertriebs GmbH an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Hat der Kunde die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang an SESTEC Vertriebs GmbH abgetreten, wie es vorstehend für eine Kaufpreisforderung bestimmt ist. SESTEC Vertriebs GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von SESTEC Vertriebs GmbH hinzuweisen und SESTEC Vertriebs GmbH schriftlich eine Mitteilung von den Pfändungsversuchen oder den anderen Zugriffen zu machen, damit Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Soweit die Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage nicht einbringlich sind, hat der Kunde SESTEC Vertriebs GmbH diese Kosten zu erstatten.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SESTEC Vertriebs GmbH - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware abzuholen.
6. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
a. SESTEC Vertriebs GmbH ist nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten.
b. Abgetretene Forderungen kann SESTEC Vertriebs GmbH unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von SESTEC Vertriebs GmbH die Abtretung Drittschuldnern bekannt zu geben und SESTEC Vertriebs GmbH die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen sowie Unterlagen herauszugeben.
7. SESTEC Vertriebs GmbH verpflichtet sich, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach eigenem Ermessen insoweit freizugeben, als ihr Wert und der Wert der übrigen SESTEC Vertriebs GmbH zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.
8. Mit der vollständigen Bezahlung der Forderungen gehen ohne weiteres das Eigentum an den gelieferten Waren sowie sämtliche ggf. abgetretene Forderungen auf den Kunden über.

IX. Gewährleistung
1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe einer Ware zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser SESTEC Vertriebs GmbH unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 3 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei SESTEC Vertriebs GmbH. Tritt ein verdeckter Mangel erst später in Erscheinung, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachkommt.
2. Soweit der Kunde Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt
a. bei berechtigten Beanstandungen, dass SESTEC Vertriebs GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt ist. Ist SESTEC Vertriebs GmbH zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die SESTEC Vertriebs GmbH zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), jedoch keinen Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. SESTEC Vertriebs GmbH ist zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, dieses ist dem Kunden nicht zumutbar.
b. bei mangelhafter Montageanleitung, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung beschränkt, soweit eine ordnungsgemäße Montage nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Montageanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist.
c. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.
Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt es insoweit bei der gesetzlichen Gewährleistungsregelung. Diesem Kunden steht insbesondere die regelmäßige Verjährungsfrist von 2 Jahren für Gewährleistungsansprüche bei neuen Waren zu.
3. Die Haftung von SESTEC Vertriebs GmbH ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit SESTEC Vertriebs GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.
4. Die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Waren verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
5. Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn SESTEC Vertriebs GmbH Arglist vorwerfbar oder von SESTEC Vertriebs GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gewährt ist.

X. Garantien
1. Die Übernahme einer Garantie durch SESTEC Vertriebs GmbH bedarf einer ausdrücklichen Erklärung.
2. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

XI. Allgemeine Haftung
1. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es ist eine SESTEC Vertriebs GmbH zurechenbare Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten oder SESTEC Vertriebs GmbH hat eine wesentliche vertragliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt.
2. Soweit SESTEC Vertriebs GmbH für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haftet, beschränkt sich die Haftung - ausgenommen für den Fall des groben Verschuldens - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Warenwertes beschränkt.
3. Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach einem Jahr, es sei denn, SESTEC Vertriebs GmbH haftet wegen Vorsatz.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

XII. allgemeine Hinweise
1. SESTEC Vertriebs GmbH weist darauf hin, dass Daten der Kunden, die den Geschäftsverkehr betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
2. Mit Empfangsgeräten ist nur der Empfang von Aussendungen erlaubt, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, d. h. nur öffentlicher Rundfunk. Zuwiderhandlungen sind bei Strafe verboten.
3. Amateurfunkgeräte dürfen nur von lizenzierten Funkamateuren im Rahmen der für sie geltenden Bestimmungen betrieben, benutzt bzw. genutzt werden. Zuwiderhandlungen sind bei Strafe verboten.
4. Der Käufer ist für die Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen allein verantwortlich.

XIII. Sonstiges
1. Es gilt das österreichische Recht.
2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz von SESTEC Vertriebs GmbH, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
letzte Änderung: 25.05.2018